Das THW anfordern

Hinweis: Alle Anforderungen unseres Ortsverbandes müssen über die Leitstelle oder unsere Alarmnummer (+49 351 7999 28 90) erfolgen.

Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle. Um an einer Einsatzstelle Informationen zu erhalten inwieweit das THW unterstützen kann besteht jederzeit die Möglichkeit einen Fachberater THW anzufordern. Die Fachberater THW sind besonders qualifizierte Helfer, die im Einsatz der Führung der anfordernden Stelle unterstellt werden und ein weites Spektrum an Wissen zu Fähigkeiten und Möglichkeiten des THW, auch über den eigenen Ortsverband hinaus, mitbringen.

Ist es nicht ganz so eilig, können die anfordernden Stellen auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen wie dem Ortsbeauftragten oder einem Fachberater THW besprechen.

In beiden Fällen steht der nächstgelegene Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die örtlich zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung. Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an das THW werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim zuständigen Leiter der Regionalstelle des THW an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen beziehungsweise Sonderbehörden die Hilfe bei der Regionalstelle, als Ansprechpartner auf regionaler Ebene, anfordern.

Wer führt im Einsatz?

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. In der Regel wird dies der Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Das THW ist bundesweit einheitlich organisiert und ein verlässlicher Partner. Auf allen örtlichen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal (Fachberater THW) in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen, insbesondere in der Bereitstellung und Ablösung von Einsatzkräften.

Wer finanziert den Einsatz?

Das THW arbeitet als Bundesbehörde nicht gewinnorientiert. Die anfordernde Stelle zahlt nur für tatsächlich anfallende Auslagen wie Material oder Fahrtkosten sowie Lohnausgleich. Nach der THW-Abrechnungsverordnung ist die zuständige Behörde Adressat des Bescheides. Der Anforderer kann die Kostenansprüche an das THW abtreten, das in diesem Fall mit den Begünstigten direkt abrechnet.

Gemäß THW-Gesetz vom 27.04.2020 verzichtet das THW auf die Erstattung von Einsatzkosten für Amtshilfeleistungen wenn diese im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und eine Erstattung zu Lasten der anfordernden Stelle gehen würde.
Die entstehenden Kosten für anfordernde Stellen im Rahmen der Amtshilfe oder für sonstige technische Hilfeleistungen sind in der THW Abrechnungsverordnung dargestellt.

Fachliche Abgrenzung

Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln „nebenbei“ Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Das THW ist mit seinen Einheiten in der örtlichen Gefahrenabwehr auf diese Gegebenheiten eingestellt. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potenzial angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

Vorstellung der Einsatzoptionen

Wenn Sie möchten, stellen wir Ihnen unsere Einsatzoptionen gerne auch genauer vor. Hierfür stehen Ihnen unsere Fachberater THW sowie unser Ortsbeauftragter jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung. Entsprechende Kontaktdaten erhalten Sie auf unserer Website in der Rubrik „Kontakt“.